wir haben uns einer Klassifizierung durch den Deutschen Tourismusverband unterzogen. Unsere Ferienwohnungen wurden mit drei, bzw. vier Sternen ausgezeichnet.
Auszug aus der Touristischen Informationsnorm des Deutschen Tourismusverbandes:
Klassifizierung
Die Deutsche Hotelklassifizierung sowie die Klassifizierungsmodelle für Privatzimmer, Ferienwohnungen bzw. -häuser, Campingplätze und Bauernhöfe eröffnen den Beherbergungsbetrieben durch eine deutlichere Produktpositionierung verbesserte Absatzchancen und vereinfachen den Zugang zu den Informations- und Reservierungssystemen. In- und ausländische Gäste verlangen nach einer verlässlichen Übersicht über den Standard der Beherbergungsbetriebe, damit sie bereits vor der Ankunft wissen, welche Leistungen und Angebote sie erwarten. Es werden nur objektive Kriterien wie z.B. Zimmerausstattung bewertet, subjektive Eindrücke werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das gastronomische Angebot wird durch die Deutsche Hotelklassifizierung nicht bewertet. Die Darstellung des Leistungsangebotes der Beherbergungsbetriebe in Form von Sternen bietet eine aussagekräftige Kurzbotschaft für den Endverbraucher, vor allem auch im Vergleich mit den internationalen Anbietern.
Deutsche
Hotelklassifizierung
Seit 1996 bietet der Deutsche Hotel- und
Gaststättenverband (DEHOGA) die „Deutsche Hotelklassifizierung“ als
bundesweit einheitliches Klassifizierungssystem an.
Die Deutsche Hotelklassifizierung erfolgt auf freiwilliger Basis. Jeder
Betrieb kann selbst entscheiden, ob und wie lange er sich an dem Verfahren
beteiligen möchte. Aufgrund der Transparenz der Kriterien kann jeder Betrieb
im vorhinein ermitteln, in welche Kategorie er eingestuft werden wird.
Beteiligen können sich alle konzessionierten Beherbergungsbetriebe mit mehr
als 8 Betten, also Hotels, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen. Mit der
organisatorischen Durchführung der Deutschen Hotelklassifizierung haben die
Landesverbände des DEHOGA in der Regel eigens dafür gegründete
Gesellschaften beauftragt.
Die
Kategorien:
Die Beherbergungsbetriebe werden in fünf
Sternekategorien eingeteilt:
| Tourist | |
| Standard | |
| Komfort | |
| First Class | |
| Luxus |
Die Kriterien der Hotelklassifizierung werden in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Weitere Informationen:
Deutscher
Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)
Am Weidendamm 1a
10117 Berlin
Telefon: 030 - 726252-0
Telefax: 030-726252-42
Klassifizierung
für Ferienwohnungen,
-häuser und Privatzimmer
Die
Klassifizierung des DTV wurde 1994 entwickelt und wird nach ihrer 2. Überarbeitung
im Februar 1999 bundesweit umgesetzt. Sie ergänzt die Klassifizierung für
gewerbliche Beherbergungsbetriebe, die als „Deutsche Hotelklassifizierung“
durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) bzw. durch dafür
gegründete Gesellschaften durchgeführt wird. Zur Kennzeichnung der Qualität
privater Ferienunterkünfte hat der DTV auf die Sterne als international
anerkannte Symbole zurückgegriffen. In den Gastgeberverzeichnissen sollte auf
die Unterschiede zwischen Deutscher Hotelklassifizierung und der
DTV-Klassifizierung unbedingt deutlich hingewiesen werden. Dazu werden die
Sterne-Ergebnisse der Ferienwohnungen und -häuser mit einem F (z.B. F ![]()
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die
der Privatzimmer mit einem P (z.B. P ![]()
)
gekennzeichnet. Im Privatzimmerbereich können maximal 4 Sterne vergeben
werden.
Der
DTV hat mit dem DEHOGA eine Abgrenzung zwischen den beiden
Klassifizierungsmodellen vereinbart: Alle konzessionierten Betriebe werden
entsprechend den Kriterien des DEHOGA eingestuft. Bei Apartmenthotels und
Boardinghäusern kommt es auf den Charakter der Unterkunft an. Steht das
Wohnen in separaten Apartments im Vordergrund, so greift die
DTV-Klassifizierung; liegt der Schwerpunkt auf dem hotelmäßigen Service mit
der zusätzlichen Möglichkeit der Selbstverpflegung, fällt die
Klassifizierung in den Bereich des DEHOGA. Privatzimmer, Ferienhäuser und
-wohnungen des Segments „Urlaub auf dem Bauernhof“ werden grundsätzlich
anhand der DTV-Kriterien klassifiziert. Handelt es sich jedoch um größere,
konzessionierte Betriebe mit erkennbarem Hotelcharakter, greift die deutsche
Hotelklassifizierung.
Die Durchführung der DTV-Klassifizierung liegt in der Hand der örtlichen
Tourismusinstitutionen. Ihre Aufgabe ist es, die Vermieter über die
Klassifizierung zu informieren, die Klassifizierungsbögen zu verteilen und
auszuwerten, die Vermieter gegebenenfalls zu beraten und vom Ergebnis zu
benachrichtigen. Die Ergebnisse der Klassifizierung werden in den lokalen
Unterkunftsverzeichnissen veröffentlicht. Über die örtliche
Tourismusorganisationen können auf Wunsch der Vermieter
Klassifizierungsschilder und/oder Urkunden beim Deutschen Tourismusverband
bestellt werden.
Verbindlich festgelegt wurde die Gültigkeitsdauer der Klassifizierung: Sie
gilt für drei Jahre und muss danach erneut durchgeführt werden. Auf den
Klassifizierungsschildern wird die Gültigkeitsdauer durch eine Plakette
angezeigt. Weitere Informationen unter:
Notwendige
Angaben in der Legende der Gastgeberverzeichnisse zur Klassifizierung
In der Legende bzw. an prominenter Stelle im allgemeinen Informationsteil
sollte darüber informiert werden, dass sich gewerbliche und private Anbieter
wie Campingplätze einer freiwilligen Klassifizierung nach bundeseinheitlichen
Kriterien unterzogen haben.
Besonders wichtig ist der Hinweis, dass eine Beteiligung an diesen
Klassifizierungen jeweils freiwillig ist und eine Nichtteilnahme an der
Klassifizierung keine Rückschlüsse auf die Qualität zulässt.
Formulierungsvorschlag:
„Die im Verzeichnis den
Beherbergungsbetrieben sowie privaten Anbietern wie Campingplätzen
zugeordneten Sterne sind das Ergebnis einer freiwilligen Klassifizierung durch
die Landesverbände des Gastgewerbes, des Campingwesens und der
Tourismusorganisationen. Betriebe, Campingplätze oder private Anbieter mit
der Kennzeichnung n.t. haben an der freiwilligen Klassifizierung nicht
teilgenommen. Ein Rückschluss auf ihren Standard ist damit nicht
verbunden.“